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   BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16   

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https://dejure.org/2017,18764
BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16 (https://dejure.org/2017,18764)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2017 - 2 StR 466/16 (https://dejure.org/2017,18764)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16 (https://dejure.org/2017,18764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB vom 22.12.2010, § 66 Abs 3 S 1 StGB vom 22.12.2010, § 176 StGB, § 176a StGB, Art 1 Nr 2 Buchst b SichVNOG
    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Strafverurteilung u.a. wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Ermessensausübung; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung in Ansehung gesetzlicher Neuregelung; Berücksichtigung statistischer ...

  • IWW

    § 66 Abs. 2, 3 Satz 1 StGB, § 66 StGB, Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB, Art. 316e Abs. 1 Satz 1 EGStGB, 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung i.R. der Ermessensausübung; Anwendung der Maßregel nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Strafverurteilung u.a. wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Ermessensausübung; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung in Ansehung gesetzlicher Neuregelung; Berücksichtigung statistischer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Sicherungsverwahrung i.R. der Ermessensausübung; Anwendung der Maßregel nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung i.R. der Ermessensausübung; Anwendung der Maßregel nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Strafverurteilung u.a. wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Ermessensausübung; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung in Ansehung gesetzlicher Neuregelung; Berücksichtigung statistischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - als Ermessensentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 307
  • StV 2020, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 563/13

    Voraussetzungen der Anordnung von Sicherungsverwahrung gegen einen

    Auszug aus BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16
    Nach Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB i.V.m. Art. 316e Abs. 1 Satz 1 EGStGB ist für in diesen Tatzeitraum fallende Taten § 66 Abs. 2 und 3 StGB i.d.F. des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 anwendbar, für den nach der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in seiner genannten Entscheidung eine strikte, vom Gesetzgeber insoweit übernommene Verhältnismäßigkeitsprüfung gilt (BGH NJW 2014, 1316).
  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Auszug aus BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16
    a) Die Urteilsgründe lassen schon nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BGH, NStZ 2004, 438, 439; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16
    a) Die Urteilsgründe lassen schon nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BGH, NStZ 2004, 438, 439; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16
    Es finden sich in den Urteilsgründen zwar Ausführungen zum möglichen Einfluss der zu verbüßenden Freiheitsstrafe sowie zum Lebensalter des Angeklagten, wobei es sich auch um Kriterien handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, NStZ 2010, 270, 272).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    b) Den Urteilsgründen ("war anzuordnen') ist auch in ihrem Gesamtzusammenhang bereits nicht zu entnehmen, dass sich das Schwurgericht des Umstands bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und es von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, NStZ-RR 2017, 307; vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15; vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12; vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Grund für dieses Verständnis der Übergangsregelung, so der Bundesgerichtshof, seien Vertrauensschutzgesichtspunkte und das Verschlechterungsverbot (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12, juris, Rdnr. 19; Urteil vom 25. April 2013 - 5 StR 593/12, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris, Rdnr. 3; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Beschluss vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, juris, Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18

    Unterbringung Sicherungsverwahrung Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit Altfälle

    Grund für dieses Verständnis der Übergangsregelung, so der Bundesgerichtshof, seien Vertrauensschutzgesichtspunkte und das Verschlechterungsverbot (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12, juris, Rdnr. 19; Urteil vom 25. April 2013 - 5 StR 593/12, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, juris, Rdnr. 3; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Beschluss vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, juris, Rdnr. 7).
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